Bauthermografie & Luftdichtheitsprüfung 
 Thermografie und BlowerDoor Service für EFH, MFH und XXL-Gebäude 

Blower Door Messungen zum Schutz der Bausubstanz und für energieeffiziente Gebäude

GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)
(gültig ab 01.11.2020)

Ein Blower Door Test ist ein Differenzdruckmessverfahren und wird u.a. auch Luftdurchlässigkeitsmessung, Luftdichtheitstest, Luftdichtheitsprüfung, Luftdichtigkeitsmessung oder einfach Dichtheitsprüfung genannt.

Alle Gebäude mit Bauantrag ab 01.11.2020 unterliegen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Entsprechend § 26 GEG 2020 ist die Luftdurchlässigkeit von Gebäuden ab 01.11.2020 verbindlich nach der Messnorm DIN EN ISO 9972:2018-12 NA, Verfahren 3 zu prüfen.

Für Gebäude mit Bauantrag bis 31.10.2020 gilt noch die Energieeinsparverordnung (EnEV), entsprechend der Messnorm DIN EN 13829. Bei Anwendung dieser Norm wird nach Verfahren B geprüft. Da das nur noch wenige Gebäude betrifft, wird auf diese Prüfnorm hier nicht mehr weiter eingegangen. Im Bedarfsfall sind Messungen nach DIN EN 13829 durchaus noch möglich.

 

Auszug aus dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)  gültig für Gebäude mit Bauantrag ab 01.11.2020

§ 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
(1) Wird die Luftdichtheit eines zu errichtenden Gebäudes vor seiner Fertigstellung nach DIN EN ISO 9972: 2018-12 Anhang NA überprüft, darf die gemessene Netto-Luftwechselrate bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach § 20 Absatz 1 oder Absatz 2 und nach § 21 Absatz 1 und 2 nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 als Luftwechselrate in Ansatz gebracht werden. Bei der Überprüfung der Luftdichtheit sind die Messungen nach den Absätzen 2 bis 5 sowohl mit Über- als auch mit Unterdruck durchzuführen. Die genannten Höchstwerte sind für beide Fälle einzuhalten.
(2) Der bei einer Bezugsdruckdifferenz von 50 Pascal gemessene Volumenstrom in Kubikmeter pro Stunde darf

1. ohne raumlufttechnische Anlagen höchstens das 3fache des beheizten oder gekühlten Luftvolumens des Gebäudes in Kubikmetern betragen und
2.
mit raumlufttechnischen Anlagen höchstens das 1,5fache des beheizten oder gekühlten Luftvolumens des Gebäudes in Kubikmetern betragen.

(3) Abweichend von Absatz 2 darf bei Gebäuden mit einem beheizten oder gekühlten Luftvolumen von über 1.500 Kubikmetern der bei einer Bezugsdruckdifferenz von 50 Pascal gemessene Volumenstrom in Kubikmeter pro Stunde

1. ohne raumlufttechnische Anlagen höchstens das 4,5fache der Hüllfläche des Gebäudes in Quadratmetern betragen und
2.
mit raumlufttechnischen Anlagen höchstens das 2,5fache der Hüllfläche des Gebäudes in Quadratmetern betragen.

(4) Wird bei Nichtwohngebäuden die Dichtheit lediglich für bestimmte Zonen berücksichtigt oder ergeben sich für einzelne Zonen aus den Absätzen 2 und 3 unterschiedliche Anforderungen, so kann der Nachweis der Dichtheit für diese Zonen getrennt durchgeführt werden.

(5) Besteht ein Gebäude aus gleichartigen, nur von außen erschlossenen Nutzeinheiten, so darf die Messung nach Absatz 1 nach Maßgabe von DIN EN ISO 9972: 2018-12 Anhang NB auf eine Stichprobe dieser Nutzeinheiten begrenzt werden.


Luftdurchlässigkeitsmessung

umgangssprachlich auch Luftdichtheitsmessung oder Blower Door Test

Grundsätzlich sind Gebäude im Ganzen auf Luftdurchlässigkeit zu prüfen, um interne Leckageströme zu benachbarten Gebäudebereichen auszuschließen. So fließen nur Leckagenströme der thermischen Gebäudehülle in die Messergebnisse ein. Die Prüfung einzelner Wohneinheiten ist nicht zulässig. Eine Ausnahme bilden Gebäude mit Laubengangerschließung, da hier aufgrund des fehlenden Luftverbundes technisch keine Messung des Gesamtgebäudes möglich ist. Allerdings müssen dann alle oder mindestens 12 Wohneinheiten des selben Gebäudes geprüft werden.

Wir prüfen die Dichtheit von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie großen Gebäuden (z.B. Hallen, Schulen, Verwaltungsgebäuden, Industriegebäuden u.ä.) nach  gemäß DIN EN ISO 9972:2018-12 entsprechend GEG 2020.
Zum Einsatz kommen originale Minneapolis BlowerDoor Messsysteme (z.B. Standard oder MultipleFan) mit digitalen Druckmessgeräten (DG-700 oder DG-1000). Die Datenaufzeichnung und Auswertung erfolgt mit Originalsoftware für BlowerDoor-Messungen (z.B. TECTITE Express 5.1.8.4 oder TECLOG 4.1.0.11 für MultipleFan), je nach Einsatzgebiet. Wir verwenden die neuesten Versionen der Software und Messgeräte.
Unsere Blower-Door-Luftdurchlässigkeitsmessungen und die entsprechenden Prüfberichte erfüllen die höchsten Anforderungen, sind normgerecht und für den öffentlich-rechtlichen Nachweis (z.B. zur Vorlage bei der KfW) geeignet.

Mehrwert
Bei einer Blower Door Luftdichtheitsprüfung eines Gebäudes ermitteln wir nicht nur die Leckageströme (Volumenströme) und Luftwechselraten bei 50 Pa Differenzdruck, sondern wir berechnen auch ohne zusätzliche Kosten den durchschnittlichen Energieverbrauch in kWh pro Jahr, der nur durch Luftundichtigkeiten in der Gebäudehülle entsteht. Ein echter Mehrwert für den Kunden.

BlowerDoor FanCoach
Wir berechnen bereits vor Angebotserstellung die genaue Anzahl von BlowerDoor Messventilatoren die benötigt werden, um den Aufwand und somit die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Dieser Service und die Angebotserstellung sind natürlich für unsere Kundschaft kostenfrei.


BlowerDoor ist eine geschützte Marke

Nicht jede Luftdurchlässigkeitsmessung der Gebäudehülle darf Blower-Door-Test genannt werden. Auf dem Markt sind mittlerweile auch Geräte anderer Hersteller. Nur wer mit einem Original BlowerDoor MessSystem der BlowerDoor GmbH arbeitet, kann BlowerDoor Messungen unter diesem Namen anbieten. Die Verwendung des Namens BlowerDoor als generelles Synonym für Luftdichtheitsmessungen oder für Fremdgeräte ist unzulässig.

Wir arbeiten ausschließlich mit dem Original MessSystem "Minneapolis BlowerDoor" mit digitalen Differenzdruckmessgeräten "DG-700" oder "DG-1000".

Unsere Kooperations- bzw. Marktpartner, für die wir Luftdichtheitsprüfungen mit dem Original BlowerDoor MessSystem durchführen, dürfen daher den Namen "BlowerDoor" in ihren Publikationen verwenden.


Gründe für die Luftdichtheit der Gebäudehülle

Der wichtigste Grund für eine lückenlose, ordnungsgemäße und dauerhafte luftdichte Gebäudehülle ist der Bautenschutz. Dies betrifft vor allem Gebäude mit Holzbauteilen im Bereich der thermischen Gebäudehülle (z.B. Sparren, Kehlbalken, Deckenbalken, Wände im Holzrahmenbau u. Ä.). Nur aus diesem Grund wurden Luftdichtheitsprüfungen ursprünglich entwickelt.

Das GEG gewährt einen Bonus für dichtheitsgeprüfte Gebäude.  Setzen Sie bereits bei der Vorplanung einen Dichtheitsnachweis an, dann erhalten Sie einen Bonus auf den Lüftungswärmebedarf. Die Lüftungswärmeverluste können so rechnerisch bis zu 15 % reduziert werden.  Niedrigenergie- und Passivhäuser werden bereits durch Förderprogramme der Bundesregierung mitfinanziert. Die Luftdichtheit eines Gebäudes ist ein wichtiges Qualitätskriterium.

Die Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten ist eine wichtige Voraussetzung um Energie- bzw. Heizkosten einzusparen. Wärme kann über Fugen und Leckagen entweichen. Empfehlenswert ist es, Gebäude schon während der Bauphase auf ihre Dichtheit mit einer BlowerDoor Messung zu überprüfen. Das Gebäudeenergiegesetz erfordert diese Maßnahme und mit der DIN 4108-7 sind sie anerkannte Regel der Technik.

Die luftdichte Gebäudehülle ist seit DIN V 4108-7 Stand der Technik und seit 1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO '95 (Wärmeschutzverordnung). Die unaufgeforderte Herstellung der Luftdichtheit der Gebäudehülle, durch die ausführenden Planer und Handwerker wird vorausgesetzt und ist Pflicht. Jede/r Bauherr/in hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Hierbei müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Abweichungen der Werkleistung von den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik begründen grundsätzlich deren Mangelhaftigkeit und einen Gewährleistungsanspruch des Bauherren (verdeckter oder versteckter Mangel).

Grenzwerte des n50-Wertes nach GEG bzw. Passivhausinstitut (PHI):

  • Gebäude mit natürlicher Lüftung: nL50 <= 3,0 [h-1] 
  • Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen:    nL50<= 1,5 [h-1] 
  • Passivhäuser: nL50 <= 0,6 [h-1] 


Abweichend gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit einem Luftvolumen > 1.500 m³ die hüllflächenbezogene Luftwechselrate qE50.

Der max zul. qE50-Wert beträgt nach GEG:

  • bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen ≤ 4,5 m³/m²h
  • bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen ≤ 2,5 m³/m²h


Verfahren 3

Bei Messungen der Luftdurchlässigkeit nach DIN EN ISO 9972:2018-12, entsprechend GEG 2020, wird nach Verfahren 3 geprüft.


BlowerDoor MultipleFan

Mit dem Minneapolis BlowerDoor MultipleFan werden sehr große Gebäude, wie z.B. Industriehallen, Mehrfamilienhäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen, etc. auf Luftdichtheit überprüft. Bei einem MultipleFan werden pro Tür max. 3 BlowerDoor Messgebläse gleichzeitig benutzt und per Computer angesteuert (siehe Abb.). Das MessSystem ist beliebig je nach Größe des Messobjektes erweiterbar.


Nach GEG 2020 darf bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit einem Luftvolumen > 1.500 m³ bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa der gemessene Volumenstrom bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes folgende Werte nicht überschreiten:

- bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen qE50: max. 4,5 m³/(m²h)

- bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen qE50: max. 2,5 m³/(m²h)


Die Messung erfolgt mit digitalen Druckmessgeräten DG-700 oder DG-1000. Es werden alle gemessenen Daten per Datenlogger TECLOG 4.1.0.11 zusammengeführt und zur Protokollerstellung aufgezeichnet. Die Auftraggeber erhalten so genaueste Messergebnisse auch bei großen Gebäuden. Der kompliziert aussehende Aufbau der Messeinrichtung ist für Routiniers und bei Vorhandensein der richtigen Technik recht einfach.

 

MultipleFan

Einbau eines Minneapolis BlowerDoor MultipleFan mit 3 Gebläsen in einer Standard-Tür einer Produktionshalle


Luftdichtheit schützt die Bausubstanz

Aufzeichnung der Messwerte per Datenlogger TECLOG


"Ist eine luftdichte Gebäudehülle überhaupt gut?"

Eine lückenlose Luftdichtheit der Gebäudehülle ist unerlässlich! Das früher viel publizierte "atmende Haus" ist ein Irrglaube. Durch eine luftdichte Gebäudehülle wird viel Heizenergie eingespart und die Bausubstanz nachhaltig geschützt. Durch kleinste Lecks in der Luftdichtheitsschicht eines Gebäudes kann feuchte Raumluft durch erhöhten Dampfdruck leicht in die Baukonstruktion eindringen und diese im Bereich der Taupunktebene befeuchten. Schimmel- und Schwammbildung in der Konstruktion sowie der Befall von holzzerstörenden Insekten (z. B. Hausbock, Holzwurm und anderen Holzschädlingen) an Holzbauteilen sind die Folge. Besonders das heutzutage häufig verbaute unbehandelte Konstruktionsvollholz (KVH) ist gefährdet. Das bedeutet, die Holzfeuchte von technisch vorgetrocknetem KVH muss auch nach dem Einbau dauerhaft unter 18 % bleiben, da sonst der konstruktive Holzschutz verloren geht. Sobald sich die Holzfeuchte durch Tauwasser erhöht, finden die Larven von Hausbock und anderen holzzerstörenden Insekten optimale Bedingungen für ihr zerstörerisches Werk.

Setzen Sie besonders beim Dachausbau auf dauerhafte Sicherheit! Dauerhaft heißt mindestens 50 Jahre. Durch eine luftdichte Gebäudehülle wird die Standdauer eines Gebäudes wesentlich verlängert. Die Luftdichtheit ist die Grundvoraussetzung für den ordnungsgemäßen Wärme-, Brand und Schallschutz eines Hauses (auch sommerlicher Wärmeschutz).

Bestehen Sie als Bauherr/in beim Neubau eines Hauses oder bei der Altbausanierung auf die Durchführung eines Blower Door Tests, denn nur so kann geprüft werden, ob der geforderte Qualitätsstandard tatsächlich umgesetzt wurde. Bei Ankündigung des BlowerDoor Tests vor Beginn der Bauarbeiten wird durch die ausführenden Handwerker von Anfang an viel sorgfältiger gearbeitet. Die Bauherrschaft erspart sich dadurch viel Ärger.


Wer ist für die Einhaltung des GEG verantwortlich?

Der/die Bauherr/in! ... und die durch ihn beauftragten Personen (Auftragnehmer/in). Verstöße gegen das GEG können mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.


Das Non plus ultra... Leckageortung mittels Thermografie

... ist eine thermografische Untersuchung in Verbindung eines gleichzeitig durchgeführten Blower-Door-Tests. Die Aussagekraft der Wärmebilder wird durch eine Druckdifferenz des Gebäudes zur Außenluft von -50 Pa (Unterdruck) zusätzlich enorm verstärkt. Sicherer geht`s nicht.

Bedingung: Temperaturdifferenz außen - innen: >  4 K

Methode:  Es wird im Gebäude per Blower-Door-Test ein stabiler Unterdruck von -50 Pa über einen Zeitraum von > 30 Minuten gehalten. Die nun durch Leckagen einströmende kalte Außenluft kühlt die Bauteiloberflächen soweit aus, dass diese Problemstellen nun mit der Infrarotkamera problemlos nachgewiesen und dokumentiert werden können. So lassen sich auch nicht sichtbare Leckagen an bereits beplankten Dampfbremsfolien (z.B. hinter Gipskarton) problemlos nachweisen.

Die Dateien der Wärmebilder werden dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt und sind geeignet zur Ansicht und/oder Bearbeitung z.B. mit der Gratissoftware "FLIR Tools" sowie der Kaufversionen FLIR Tools+, FLIR Thermal-Studio oder FLIR Report Studio.


undichter Dach- / Wandanschluss bei einer Temperaturdifferenz innen/außen von nur 5 K bei -50 Pa Unterdruck

Eindringende Kälte bei -50 Pa Unterdruck am Dielenfußboden im Bereich der Fußpfette (blaue "Windfahnen" deutlich erkennbar)


Eindringende Kälte bei -50 Pa Unterdruck an einem Dielenfußboden. Komplette Bereiche zwischen den Deckenbalken werden deutlich ausgekühlt. Zugluft auch in den Bereichen der Dielenfugen erkennbar.

Eindringende Kälte bei 50 Pa Unterdruck am Dielenfußboden im Bereich der Fußpfette (blaue "Windfahnen" deutlich erkennbar)


Immer wieder klagen Bauherren über "ziehende" Steckdosen. Hier ist der Beweis!

Massives Mauerwerk mit unverschlossenen Leerrohren (Innenwand!). Kaltluft kommt vom darüber liegenden unbeheizten Dachboden.

Dieses Wärmebild zeigt bei einem bestehenden Unterdruck von -50 Pa im Gebäudeinneren, den genauen Verlauf den die kalte Außenluft im Mauerwerk vertikal über Leerrohre nimmt, um schließlich an den Steckdosen (im unteren Bildbereich zu sehen) auszutreten. Hier besteht die Gefahr, dass im Nutzungszustand viel Raumluftfeuchte über die Elektroinstallation in die obere beheizte Geschossdecke durch Konvektion eingetragen wird. Die Folge können Kondenswasseranfall in der Deckenkonstruktion sowie Befall von Schimmelpilzen, Schwämmen und holzzerstörenden Insekten an Holzbauteilen sein. Auch unverschlossene Mauerkronen sind ursächlich für "ziehende" Steckdosen. Mit Hilfe einer thermisch hochempfindlichen Infrarotkamera in Verbindung einer BlowerDoor Luftdichtheitsprüfung können solche Baufehler schnell und sicher nachgewiesen werden.

Nach DIN 4108-7 sind in Massivwänden, welche die luftdichte Ebene darstellen und aus verputztem Mauerwerk mit Hohlräumen bestehen, für die Elektroinstallation Geräte- und Verbindungsdosen in luftdichter Ausführung zu verwenden. Die Firma Kaiser bietet beispielsweise entsprechende Lösungen an.

Nach DIN 1805-2 darf eine luftdichte Gebäudehülle durch die Elektroinstallationen nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig bei Installationen an der Gebäudehülle luftdichte Geräte- und Verteilerdosen einzusetzen. Leerrohre von innen nach außen führend, sind entsprechend luftdicht zu verschließen. 

Das GEG schreibt außerdem vor, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche (thermische Gebäudehülle) einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abzudichten ist.


BlowerDoor zum Schutz vor gefährlichem Radon

Radon ist ein radioaktives, unsichtbares, geruchs- und geschmackloses Edelgas. Es steigt aus dem Baugrund in alle Innenräume und hat eine ionisierende Strahlung. Bei erhöhter Konzentration kann Radon Lungenkrebs verursachen. Radon ist schwerer als Luft. Die Konzentration ist daher im Keller bzw. unterem Geschoss direkt über dem Fußboden am größten.

In vielen Gebieten Deutschlands ist die Konzentration von Radon in der Luft im Boden (Bodenluft) gefährlich hoch. Durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, besonders in Bereichen die an Erdreich grenzen, dringt Radon ins Gebäudeinnere ein und kann sich dort stark anreichern.  Besonders gefährlich sind hier Kellerräume, in denen sich länger aufgehalten wird oder die gar als Schlafräume genutzt werden. Mit Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle des Kellers, z.B. mit einer sogenannten "weißen  Wanne" kann man sich und seine Familie vor diesem hohen gesundheitlichen Risiko schützen. Nutzt man den Keller nicht als Wohnraum, so sollten die Kellerdecke und die Kellertüren entsprechend luftdicht hergestellt werden, um das Eindringen von Radon in den Wohnbereich zu verhindern. Es gibt aber weitere einfache Möglichkeiten die Radonkonzentration in Innenräumen zu reduzieren.


Nähere Informationen erhalten Sie in einer pdf-Datei und im nachfolgenden Animationsvideo des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko (pdf-Datei)

Erklärvideo: "Radon. Die unsichtbare Gefahr aus dem Boden" (Quelle: eingebettetes YouTube - Video)

Siehe auch:


Informationen zum download

Hier finden Sie wichtige Informationen über die BlowerDoor Messung zum Download und zum Ausdrucken als pdf-Datei. Zum Download die Bildsymbole einfach anklicken.

Für den Inhalt dieser Informationsblätter ist ausschließlich die "BlowerDoor GmbH MessSysteme für Luftdichtheit" verantwortlich.

WICHTIG: Die darin enthaltenen Preisangaben sind lediglich Richtlinien und spiegeln marktübliche Kosten wieder. Wir distanzieren uns daher von diesen angegebenen Preisen. Blower Door Messungen sind durchaus günstiger zu haben.


 

Die BlowerDoor-Messung
Informationen zum Messablauf
BlowerDoor-Messung2.pdf (1.79MB)
Die BlowerDoor-Messung
Informationen zum Messablauf
BlowerDoor-Messung2.pdf (1.79MB)


Wenn der Sturm im Haus tobt
Informationen zum BlowerDoor-Test
BlowerDoor-Info3.pdf (2.32MB)
Wenn der Sturm im Haus tobt
Informationen zum BlowerDoor-Test
BlowerDoor-Info3.pdf (2.32MB)


"Wenn der Sturm im Haus tobt" ...  Sturm? Stimmt das überhaupt? Nimmt das Gebäude durch diese Messung Schaden? Nein. Die Luftströmung im Gebäude ist nur so groß, wie Luft durch Lecks nachströmen kann. In fast dichten Gebäuden ist also kaum eine Luftströmung wahrnehmbar. Also keine Angst vor Schäden oder Verunreinigungen. Es wird nur eine Windstärke 5 auf die Gebäudehülle simuliert. Windböen des Alltages, die ständig auf das Gebäude einwirken, können deutlich stärker sein.


Luftdicht ist Pflicht! Aber ist allzudicht überhaupt gut?

Klare Antwort: JEIN!
Es kommt immer auf den Typ des Gebäudes an, dass man gebaut bzw. erworben hat.
Bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen, also mit Lüftungsanlagen, sollte die Gebäudehülle so dicht wie möglich sein, damit die Lüftungsanlagen optimal arbeiten können und in ihrer Wirkungsweise nicht negativ beeinträchtigt werden. Die Lüftungsanlage übernimmt hier den Luftaustausch, sorgt für den hygienischen Mindestluftwechsel und übernimmt den Mindestluftwechsel für den Feuchteschutz. Die Luftwechselrate nL50 darf bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen nach GEG und DIN 4108-7 höchstens 1,5 1/h betragen. Nicht selten werden aber auch Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen, also Gebäude mit Fensterlüftung, aus Aktionismus oder Unwissenheit so dicht gebaut, dass beim Blower-Door-Test Luftwechselraten weit unter 1,0 1/h nachgewiesen werden. Das GEG und DIN 4108-7 schreiben hier maximal zulässige Grenzwerte von 3,0 1/h vor. Bei Gebäuden mit nL50-Werten von unter 1,0 1/h sind meistens lüftungstechnische Maßnahmen zur Sicherstellung des Außenluftvolumenstroms für den Feuchteschutz notwendig! Das heißt, solche zu dichte Gebäude ohne Lüftungsanlage müssen nach DIN 1946-6 mit einer lüftungstechnischen Maßnahme zum Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner ausgerüstet werden. Bei einer nicht zu dichten Bauweise dürfen sich die Leckagen in der Luftdichtheitsschicht des Gebäudes aber nicht an z.B. Dachschrägen, an der oberen beheizten Geschossdecke oder an Außenwänden in Holzrahmenbauweise befinden, denn dann kann es zu kostenintensiven Bauschäden kommen.
Die Einhaltung der nach GEG und DIN 4108-7 gültigen Grenzwerte schützt das Gebäude grundsätzlich nicht vor Bauschäden. Durch kleinste Undichtigkeiten in der Gebäudehülle kann feuchte Raumluft in die Baukonstruktion eindringen und diese im Bereich der Taupunktebene befeuchten. In der Folge kann es zum Befall von Schimmelpilzen, Schwämmen und holzzerstörenden Insekten an Holzbauteilen kommen. Die beim Blower-Door-Test durchgeführte Leckageortung dient dazu abzuschätzen, ob die vorhandenen Leckagen ein Gefahrenpotential für das Gebäude darstellen. Der alleinige Nachweis des nL50-Wertes, zur Erlangung von Fördermitteln von der KfW-Bank, ist dem Gebäude und seinen Besitzern wenig hilfreich. Die Überprüfung der luftdichten Gebäudehülle ist sowohl bei Gebäuden mit Lüftungsanlage als auch bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage unerlässlich. Das Gefahrenpotential, kann man nicht mit Messwerten für jedes Gebäude pauschalisieren. Man muss jedes Haus gesondert nach Gebäudetyp und Lage der Leckagen betrachten.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt die Luftdichtheit der Gebäudehülle für ALLE zu errichtende Gebäude zwingend vor. Bereits in der Wärmeschutzverordnung `95 und in den folgenden Energieeinsparverordnungen war für Neubauten die Luftdichtheit vorgeschrieben.

Die Blower Door Messung ist nach DIN EN ISO 9972:2018-12, Verfahren 3 das vorgeschriebene Prüfverfahren zur Messung der Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit. Für Häuser mit raumlufttechnischen Anlagen (Lüftungsanlagen), KfW-Effizienzhäuser sowie Passivhäuser ist die luftdichte Gebäudehülle notwendige Voraussetzung.

Blower Door Messungen sollten bereits während der Bauphase, zur Behebung eventueller Mängel in der Luftdichtheitsschicht durchgeführt werden. Eventuelle Leckagen können so im Beisein der ausführenden Handwerker noch während der Messung sofort verbessert bzw. optimiert werden. Eine baubegleitende Überprüfung der Luftdichtheit ist daher unbedingt empfehlenswert! Die abschließende Luftdichtheitsprüfung erfolgt dann nach Beendigung aller Baumaßnahmen bzw. Mängelbeseitigung, also im Nutzungszustand.

Mit einer Blower Door Messung wird die Luftdurchlässigkeit mengenmäßig bestimmt und die sogenannte Luftwechselrate pro Stunde ermittelt. Bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa wird hierbei der Volumenstrom (Leckagestrom), bezogen auf das  Luftvolumen innerhalb der thermischen Hülle, gemessen.

Eine BlowerDoor Luftdichtheitsprüfung gehört bei jedem Hausbau mittlerweile zum Standard und ist "Stand der Technik".

Aber auch zu dicht ist nicht unbedingt gut. Auf einen hygienischen Mindestluftwechsel und eines Mindestluftwechsel für den Feuchteschutz ist unbedingt zu achten. DIN 4108 –T 2 (7) geht von einem durchschnittlichen Luftwechsel von 0,5 1/h aus. Bei dichten Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlage, bei denen der hygienische Mindestluftwechsel und der Luftwechsel für den Feuchteschutz nicht ausreichend sind, ist nach DIN 1946-6 eine lüftungstechnische Maßnahme einzuplanen.


Irrtum mit fatalen Folgen

Es ist heute noch ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Gebäude undicht sein sollte, um einen Luftaustausch zu gewährleisten. Von einer dichten Gebäudehülle erwartete man früher Schäden an der Bausubstanz. Genau das Gegenteil ist der Fall. Für den plötzlich auftretenden Schimmel machte man schnell die neu eingebauten, dichteren Fenster oder die Dampfsperre beim Dachausbau verantwortlich. Das ist aber so falsch! Richtig wäre, dass hier der U-Wert der nun neuen Fenster nicht besser sein sollte, als der U-Wert anderer Bauteile der Gebäudehülle (z.B.Wände), da sich Tauwasser immer zuerst an den kühlsten Bauteiloberflächen im Gebäude niederschlägt. Sind also durch Tauwasser feucht werdende Fenster durch bessere Fenster erneuert worden, ist es durchaus möglich, dass sich nun Tauwasser in den nun kühleren Wandecken, bedingt durch geometrische Wärmebrücken in Abhängigkeit des Taupunktes, niederschlägt. Es ist also empfehlenswert, beim Einbau neuer Fenster auch die ordnungsgemäße Dämmung der Außenwände und des Daches zu überprüfen bzw. zu verbessern. Der hier auftretende Schimmelpilzbefall hat aber nichts mit der Dichtheit des Gebäudes zu tun. Die gesamte Bauphysik des Gebäudes muss stimmen und zusammen harmonieren.

Eine undichte Gebäudehülle gilt heute als ein erheblicher Qualitätsmangel am Gebäude und ist Ursache für eine schlechte Dämmung, was hohe Energiekosten dauerhaft zur Folge hat. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen, dass durch diese Undichtigkeiten Bauschäden entstehen und das Wohlbefinden der Hausbewohner durch Zugluft, Lärm, Gerüche, Ungeziefer, usw., erheblich beeinträchtigt wird. Warme Raumluft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und transportieren als kalte Luft. Gelangt die warme Raumluft in kühlere Bereiche der Konstruktion, so fällt Tauwasser aus. Durch kleinste Undichtigkeiten der Luftdichtheitsschicht wird warme und feuchte Raumluft in die Konstruktion eindringen und im Bereich der Taupunktebene die Konstruktion durchfeuchten und zerstören. Dämmstoffe, wie z.B. Mineralwolle, sind luftdurchlässig und dämmen nur ordnungsgemäß in Verbindung einer wirkungsvollen Luftdichtheitschicht.

Eine BlowerDoor Luftdichtheitsprüfung (BlowerDoorTest) gehört daher bei jeder Baumaßnahme an beheizten Gebäuden (Alt- und Neubau) zum Standard.


Reduzierung von Heizkosten und CO2-Emission

Mit einer luftdichten Gebäudehülle lässt sich nicht nur etwas für den Klimaschutz tun, sondern auch richtig Geld sparen ... Jahr für Jahr.

Eine noch so gute Dämmung wird praktisch wirkungslos, wenn keine Luftdichtheit gegeben ist. Sie dämmt dann nur bei Windstille, also bei Null Druckdifferenz. Mineralwolle gilt nicht als luftdicht und benötigt zusätzlich eine Luftdichtheitsebene (z.B. Dampfbremse), um eine Dämmwirkung zu gewährleisten.

Aus Messerfahrung haben ältere Häuser, die bis in die 90-er Jahre gebaut wurden, nicht selten Luftwechselraten (nL50-Wert) von > 7 [h-1].


Messbedingungen / Voraussetzungen

Messzeitpunkt:
Die Prüfung der Luftdurchlässigkeit der Gebäudhülle kann erst stattfinden, wenn die Luftdichtheit der Gebäudehülle incl. aller Durchdringungen fertig gestellt ist. Um Nachbesserungen an der Gebäudhülle durchführen zu können, sollte die Luftdichtheitsschicht noch zugängig sein. Luftdichtheitsschichten und deren Anschlüsse müssen so befestigt und mechanisch gesichert sein, dass diese bei Über- und Unterdruck nicht abbreißen können!


Voraussetzungen:

  • die Messung ist zu jeder Jahreszeit möglich
  • fertige Montage aller Außentüren, Fenster, Innenfensterbänke, Bodenluke
  • die massiven Außenwände müssen raumseitig vollflächig verputzt oder verspachtelt sein (auch hinter Vorwänden)
  • Montage der Luftdichtungsschicht im Leichtbaubereich (PE-Folie)
  • ausreichende Sicherung der PE-Folie mit Konterlatten gegen Abreißen bei Über- und Unterdruck / 60 Pa entspr. 6 kg/m²)
  • Luftdichte Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen
  • fertige Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation
  • mit Wasser gefüllte Geruchsverschlüsse im Sanitärbereich
  • Stromanschluss: 230 V, ca. 600 W


Automatisierte Messtechnik

Profitieren Sie von unserer hochmodernen digitalen Technik durch genauere Messergebnisse auch bei Wind! Unser Prüfgerät wird dazu mit einem Laptop verbunden und damit vollautomatisch über ein spezielles Prüfprogramm gesteuert. Mit dem DG-700 oder DG-1000 ist es möglich, einen konstanten Druck auch bei Leckagen aufzubauen und zu halten. Die Drehzahl wird automatisch den ständig veränderten Bedingungen angepasst. Somit können die nL50-  und qE50 - Werte sofort baubegleitend verbessert und die Dichtheit des Gebäudes optimiert werden.

 

eingebautes BlowerDoor-Standard Messgerät in einer Terrassentür


Minneapolis BlowerDoor Luftdurchlässigkeitsmessgerät mit DG-700 / DG-1000 (Standard)

  • digital und automatisch durch digitales Druckmessgerät DG-700 / DG-1000
  • Einbau in Haustür, Terrassentür oder Rohbauzarge
  • passend von 0,70 m x 1,30 m bis 1,14 m x 2,41 m oder optional in Übergröße von 1,10 m x 1,44 m bis 1,82 m x 2,67 m
  • Messbereich: 19 - 7200* m³/h bei 50 Pa (* pro Messgebläse)
  • Messgenauigkeit: ± 1 % vom Ablesewert oder 0,15 Pa vom Ablesewert
  • Anzeigegenauigkeit: 0,1 Pa
  • rechnergesteuerte BlowerDoor Messung
  • konst. 50 Pa-Einregulierung und Darstellung des aktuellen nL50-Wertes
  • Aufnahme und Auswertung der natürlichen Druckdifferenzen
  • Datenerfassung mittels Notebook vor Ort und sofortige Auswertung
  • genaueste Messergebnisse auch bei Wind
  • Auswertung der nat. Druckdifferenz und des Leckagestromes bei 50 Pa
  • Anschluss: 230 V / 600 Watt (pro Messgebläse)
  • Prüfung von Lüftungsanlagen mit Luftstrombox 14 m³/h - 200 m³/h


Software:

  • TECTITE Express 5.1.8.4
  • TECLOG 4.1.0.11
  • Ermittlung der Kennwerte gemäß GEG nach DIN EN ISO 9972:2018-12
  • Erstellung Prüfberichte


Ablauf der BlowerDoor Messung

Nachdem das Prüfgerät für den Blower Door Test in einer entsprechenden Hausöffnung (Terrassentür, Haustür) installiert wurde, wird durch den Prüfer eine Hausbesichtigung vorgenommen. Hierbei werden alle Außentüren, Fenster und sonstige Öffnungen geschlossen. Abwasser- und Lüftungsrohre werden temporär mit Gummiblasen oder Blindstopfen verschlossen und Geruchsverschlüsse mit Wasser befüllt. Nachdem augenscheinlich "alles dicht" ist, kann die Messung beginnen. Hierzu werden in die Eingabemaske des Prüfprogrammes, die Prüfnorm, die Daten zum Haus und - ganz wichtig - die Daten der Raumgeometrie eingegeben. 

Zuerst wird mit der BlowerDoor im Gebäude ein konstanter Unterdruck von -50 Pa aufgebaut. Nach dem Erreichen dieser konstanten Druckdifferenz, können sofort am Laptop der nL50 - Wert (Luftwechselrate), der Leckagestrom, der Gebläsedruck, der Gebäudedruck, sowie die nat. Druckdifferenz abgelesen werden. Der Prüfer begibt sich nun, während dieser Unterdruck durch das Prüfgerät gehalten wird, auf Leckagesuche. An kleinsten Undichtigkeiten im Gebäude wird hier deutliche Zugluft spürbar sein (Fenster, Türen, Steckdosen, Lichtschalter, Revisionsöffnungen, u.ä.). Soweit möglich, werden vorhandene Leckagen sofort durch den Prüfer selbst, oder durch die ausführenden Handwerker abgedichtet. Das Prüfgerät reagiert sofort auf die veränderten Druckverhältnisse im Gebäude und passt automatisch die Drehzahl des Lüfterrades an, um den Prüfdruck bei konstant 50 Pa zu halten. Diese Maßnahme hat eine sofortige Verbesserung (Absenkung) der Luftwechselraten zur Folge.

Nachdem alle zur Messung möglichen Abdichtungsmaßnahmen vorgenommen wurden, beginnt nun die eigentliche Messung nach Messnorm. Hierzu werden eine Über- und eine Unterdruckmessung durchgeführt, bei der jeweils ca. 10 Messpunkte bei verschieden Druckstufen gesetzt werden. Aus diesen Messergebnissen werden die Luftwechselraten, der Leckagestrom und die Äquivalenten Leckageflächen bei 4 und 10 Pa ermittelt. Aus den Werten der Unter- und Überdruckmessung wird der Durchschnitt gebildet. Dieser Wert ist das endgültige Messergebnis. Trotzdem muss jede Messreihe die Grenzwerte einhalten.

Noch während der Untersuchung sind die Messergebnisse am Notebook wie nachfolgend dargestellt ablesbar.

Darstellung der Messreihen von Über- und Unterdruck im selben Diagramm


Übersicht über die Messergebnisse


Eine Luftdichtheitsprüfung für ein EFH dauert, je nach Aufwand, ca. 2 - 3 Stunden. Der Prüfbericht wird dem/der Auftraggeber/in wahlweise in einer gebundenen Dokumentation in Papierform und/oder elektronisch als pdf-Datei zugeschickt.


Ermittelte Werte

Wir ermitteln folgende Luftwechselraten:

  • nL50 Wert - volumenbezogene Luftdurchlässigkeit
  • qE50 Wert - hüllflächenbezogene Luftdurchlässigkeit

Hierzu ist es notwendig, dass das zu prüfende Luftvolumen innerhalb der thermischen Gebäudehülle (Summe aller Nettogrundflächen * mittlere lichte fertige Höhe, abzgl. Dachschrägen etc.) und bei Gebäuden mit einem Luftvolumen > 1.500 m³ auch die thermische Umfassungsfläche (Hüllfläche) des zu prüfenden Gebäudes nahezu genau angegeben bzw. berechnet werden muss.


Leckageortung

Mancher Bauherr wird zu unrecht belächelt, wenn er die Meinung vertritt, dass es aus den Steckdosen, Lichtschaltern, Einbaustrahlern oder dem Spülkasten seines Hauses "zieht". Durch offene Kabelkanäle, Leerrohre, Hohlwände, Hohllochziegel, Wanddurchbrüche, u.v.m., durch die Außenluft angesaugt wird, kommt es sehr häufig vor, dass Zugluft in diesen Bereichen deutlich spürbar ist. Auch im Bereich von Fenstern, Türen und vor allem an Dampfsperren des Daches sowie deren Wandanschlüsse, treten sehr häufig Undichtigkeiten auf. All diese Leckagen können wir in Kombination des BlowerDoor Testes eindeutig nachweisen. Oft sind Luftströmungen schon mit dem Handrücken deutlich fühlbar.

Die Leckageortung erfolgt wahlweise mit:

  • Thermo-Anemometer (Luftgeschwindigkeitsmesser)
  • Leckageortung mit Infrarotkamera, Aufzeigen von Leckagen bei -50 Pa Unterdruck von innen, Bedingung: Temperaturdifferenz innen - außen > 4 K, incl. elektronischer Übersendung der Bilddateien von Leckagen, geeignet zur Ansicht und/oder Bearbeitung mit der Gratissoftware "FLIR Tools"
  • Rauch
  • Theaternebel

Bei Leckageortungen mit Theaternebel muss vor der Untersuchung die zuständige Leitstelle der Feuerwehr über die geplante Maßnahme informiert werden. Besorgte Anwohner oder Passanten könnten die austretenden Nebelschwaden, die z.B. durch Undichtigkeiten der Dachhaut dringen, für einen Wohnungsbrand halten und die Feuerwehr alarmieren!


Autsch...

Manch Handwerker hörte schon einmal was von Luftdichtheit...


... das gibt zwar Hoffnung, aber die beste Dampfbremse nützt sehr wenig, wenn die Strangentlüftung mit Klebeband nicht auf der Luftdichtheitsschicht, sondern AUF der Gipskartonplatte verklebt wurde. Handwerker, für solche Rohrduchführungen gibt es spezielle Manschetten zum sicheren Verkleben auf der Dampfbremse. Allerdings sollten diese Manschetten nicht am Flexschlauch angebracht werden! Die Art des Klebebandes ist außerdem ungeeignet für dauerhafte Verklebungen.


Unvollständig verputztes Mauerwerk und offene Rohr- bzw. Kabeldurchführungen hinter Vorwandelementen. Dadurch treten ständige Zuglufterscheinungen z.B. an Steckdosen oder Spülkästen auf


Falsch abgeklebte Dampfbremsfolie auf dem Gipskarton. Die Dampfbremsfolie ist nicht durchgängig verlegt, sondern an den Trockenbauwänden angestoßen. So kann Raumluftfeuchte in die Dachkonstruktion eindringen und schwere Bauschäden verursachen


unverputztes Mauerenwerk hinter Vorwandelementen ... Zuglufterscheinungen an allen Mauerwerksfugen


unverputztes Mauerwerk im Eckbereich der Wand und falsch abgeklebte Rohrdurchführung an der Dachschräge ( BV in Gera ). Hinter Installationen muss die Wand immer vollflächig verputzt sein. Also erst verputzen - dann installieren!


Weitere Gründe für die Luftdichtheit von Gebäuden


 

1. Wenn mit Feuchtigkeit angereicherte Raumluft durch Undichtigkeiten in kältere Bereiche der Gebäudehülle (z.B. Innendämmungen) eintritt, kann dort Wasserdampf kondensieren und zu erheblichen Bauschäden nach mehreren Jahren führen!!! 

2. Einzuhaltende Forderung in Regelwerken und Stand der Technik (DIN 4108-7, DIN EN 13829, EnEV, GEG, DIN EN ISO 9972:2018-12)

3. Senkung des Energieverbrauches
In Gebäuden mit luftdurchlässiger Gebäudehülle entweicht Warmluft und nachströmende Kaltluft muss zusätzlich aufgeheizt werden.

4. Wohnbehaglichkeit
Bei luftdurchlässigen äußeren Bauteilen wird vorhandene Dämmung unwirksam und so die Behaglichkeit im Winter durch zu niedrige und im Sommer durch zu hohe Innenflächentemperaturen erheblich gestört.

5. Lüftungsanlagen
Mit zu viel Falschluft funktioniert bei Niedrigenergiehäusern unter Umständen das ganze Konzept nicht.

6. Interne Luftströmungen
Innerhalb eines Gebäudes können durch kleine Undichtigkeiten (Installationsdurchführungen) Gerüche verschleppt werden.

7. Schadstoffbelastung
Die Luftdichtung muss bei Leichtkonstruktionen das Eindringen von Schadstoffen aus der Dämmung und der Umwelt verhindern. (Mineralfasern, Stäube, Pollen, Sporen, Gerüche, u.a.)

8. Schallübertragung
Alle Maßnahmen zur Reduktion der Luftschallübertragung versagen bei  Leckagen in der Gebäudehülle. (Fenster- und Türdichtungen, u.a.)

9. Brandübertragung
Durch Luftundichtigkeiten, z.B. an Steigsträngen, Rohren, Installationsöffnungen, usw., können im Brandfall heiße und gesundheitsschädliche Brandgase (Rauch) in andere Räume und Geschosse eindringen.


Deshalb: Sichern Sie sich Ihren Gewährleistungsanspruch gegenüber Ihren Baufirmen, solange noch Zeit dazu ist!!!
Bauschäden sind meistens erst nach mehreren Jahren erkennbar und nur mit sehr kostenintensivem Aufwand zu beheben.
Nicht fachgerecht eingebaute, nicht richtig verklebte oder durch nachträgliche Arbeiten zerstörte Dampfbremsen sind meistens die Ursache. Natürlich gibt es noch viele andere mögliche undichte Stellen im Haus (Fenster, Außentüren, Steckdosen, Wandanschlüsse zum Dach, Dachflächenfenster, u.v.m.)
Eine Luftdichtheitsprüfung Ihrer Gebäudehülle ist dagegen mit einem relativ geringem Aufwand durchführbar.
Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass Sie für Ihr gutes Geld auch gute Qualität bekommen haben. Und es schützt Sie vor teuren Reparaturen in der Zukunft.
Geprüft wird die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle nach Messnorm DIN EN ISO 9972:2018-12 und optional unter Benutzung zusätzlicher Messtechniken. Es erfolgt eine computergestützte Auswertung, Darstellung und Dokumentation der Messergebnisse.
Das Prüfgerät für den Blower-Door-Test wird ohne großen Aufwand in den Rahmen der Haus- oder Terrassentür eingespannt. Der Ventilator des Gerätes erzeugt dann im Gebäude ein Über- bzw. Unterdruck von 50 Pa (entspricht dem Druck der Windstärke 5). Austretende bzw. nachströmende Luft wird somit messbar. Es darf bei einem Haustyp mit natürlicher Lüftung max. das 3 fache, bei Häusern mit raumlufttechnischen Anlagen max. das 1,5 fache und bei Passivhäusern das 0,6 fache des Raumluftvolumens pro Stunde ausgetauscht werden. Zusätzlich kann eine genaue Leckageortung mit einer Wärmebildkamera, Theaternebel (Nebel ist ungiftig!) und/oder eine Luftgeschwindigkeitsmessung durchgeführt werden. Somit sind auch angeblich „ziehende“ Steckdosen endlich mit Messergebnissen belegbar.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Fachinformationen finden Sie auch unter: https://www.luftdicht.info

 
 
 
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